Befreiung krankenversicherungspflicht student


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Ob eine Familienversicherung möglich ist, richtet sich nach dem sogenannten Gesamteinkommen. Ab wann gilt die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht? Wer in Deutschland ein Studium aufnimmt, muss eine Krankenversicherung nachweisen. Die Versicherungspflicht gilt auch während Urlaubs- oder Auslandssemestern sowie für Studierende aus dem Ausland.

Dazu muss man eine gleichwertige private Kranken- und Pflegeversicherung PKV nachweisen.

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Übt man eine Beschäftigung für weniger als drei Monate aus, ist die Höhe des Einkommens nicht bedeutsam. Sind Studierende verheiratet und die Ehepartnerin oder der Ehepartner ist gesetzlich versichert, können sie sich ebenfalls beitragsfrei familienversichern. Wer sich an einer deutschen Universität oder einer staatlich anerkannten Hochschule einschreibt, muss eine Krankenversicherung nachweisen.

Bis zu 3 Monate nach Beginn des Studiums kann man eine Befreiung von der studentischen Versicherungspflicht beantragen.

Das müssen Studenten über die Befreiung von der Versicherungspflicht wissen

Innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studierenden können Sie bei der für Sie zuständigen gesetzlichen Krankenkasse beantragen, von der Krankenversicherungspflicht befreit zu werden. Wer ein Studium beginnt, rutscht üblicherweise in die günstige gesetzliche studentische Krankenversicherung (KVdS).

Für die studierende Person fallen dabei keine Kosten an. Gleiches gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Bis zum Geburtstag können sich Studierende in der Regel über ihre Eltern beitragsfrei familienversichern, wenn mindestens ein Elternteil gesetzlich versichert ist. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen für eine Familienversicherung.

Was heißt Befreiung von der Krankenversicherungs-Pflicht? Das BAföG zählt nicht als Einkommen.

Eine solche Beschäftigung wirkt sich nicht auf die Familienversicherung aus. Je nach Alter, Nebeneinkünften oder früherer Versicherung kommen unterschiedliche Formen des Versicherungsschutzes in Frage. Wichtig zu wissen: Die Versicherungspflicht gilt nicht für Studierende, die bereits ein Hochschulstudium abgeschlossen haben und ein Promotionsstudium beginnen.

Es gibt während des Studiums verschiedene Möglichkeiten für eine Kranken- und Pflegeversicherung:. Das ist beispielsweise der Fall, wenn man einen Freiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst absolviert hat. Sind beide Elternteile gesetzlich versichert, gibt es keine weiteren Einschränkungen. Bist du privat krankenversichert, kannst du dies mit der Befreiung von der Versicherungspflicht bleiben.

Sonst gilt die Befreiung ab dem Ersten des folgenden Monats, nachdem Sie Ihren Antrag gestellt haben.

Befreiung von der Krankenversicherungspflicht für Studenten

Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Studierende noch maximal ein Jahr länger über ihre Eltern familienversichern. Bei Studierenden mit Behinderung gibt es unter Umständen keine Altersbegrenzung für die Familienversicherung. Auf Antrag können sich bestimmte Personen, darunter auch Studenten, von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien.

Wenn ein Elternteil privat versichert ist und die Eltern verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, dann spielt zusätzlich das Einkommen der Eltern eine Rolle. Dabei muss man eine bestehende Absicherung durch eine private Krankenversicherung nachweisen. Die studentische Versicherungspflicht endet in der Regel mit dem Abschluss des Studiums oder in dem Semester, in dem man 30 Jahre alt wird.

Wenn man geringfügig beschäftigt ist, darf man nicht mehr als Euro pro Monat verdienen Stand Diese Einkommensgrenzen ändern sich jährlich.


Eine Familienversicherung ist während des Studiums über die Eltern möglich. Haben Sie seit Beginn der Versicherungspflicht noch keine Leistungen in Anspruch genommen, werden Sie rückwirkend befreit. Grundsätzlich besteht für Studierende eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV. Man kann sich von dieser Versicherungspflicht nur zu bestimmten Zeitpunkten befreien lassen.