Bei rentenantrag kündigung beim arbeitgeber
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Das aktuelle Urteil des BAG könnte für viele Arbeitnehmer, die kurz vor der Rente stehen, weitreichende Folgen haben. Jetzt beraten lassen!. Auch das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte diese Einschätzung im Wesentlichen und hielt beide Kündigungen für unwirksam. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts BAG vom 8. Ein Arbeitsverhältnis endet auch nicht automatisch, wenn ein Beschäftigter die Regelaltersgrenze erreicht.
Dabei betonte das Gericht aber ausdrücklich, dass die Rentennähe nicht isoliert betrachtet werden darf.

Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Januar , hätte nach stolzen 48 Jahren Betriebszugehörigkeit ab Dezember abschlagsfrei in Rente gehen können. In den meisten Fällen ist hier geregelt, dass das Beschäftigungsverhältnis erlischt, wenn eine unbefristete EM-Rente gewährt wird. Arbeitnehmer, deren Altersrente mit Abschlägen verbunden wäre, oder Arbeitnehmer, die eine Altersrente aufgrund einer Schwerbehinderung beziehen könnten, sind ausdrücklich nicht betroffen.
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Kann der Arbeitgeber bei Renteneintritt kündigen?
Viele Arbeitnehmer haben vor vielen Jahrzehnten angefangen zu arbeiten und nun steht der wohlverdiente Ruhestand bevor. Allein zwischen und werden in Deutschland jährlich etwa Was zunächst nach gemütlichem Auslaufen ins Rentenalter klingt, könnte für manche Arbeitnehmer allerdings ungemütlich werden: Betriebsbedingte Kündigungen kurz vor der Rente könnten künftig leichter ausgesprochen werden.
Die enthaltenen Informationen in diesem Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Arbeitgeber müssen nach wie vor alle relevanten Sozialkriterien wie Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung umfassend abwägen. Der Anspruch auf eine Altersrente berechtigt Arbeitgeber nicht, einen Arbeitnehmer zu kündigen.
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Unterm Strich bleibt festzuhalten: Das BAG hat zwar die Tür für betriebsbedingte Kündigungen kurz vor der Rente etwas weiter geöffnet, aber komplett aus dem Rahmen gefallen ist es damit nicht. Ältere Arbeitnehmer tun gut daran, im Ernstfall juristischen Rat einzuholen — am besten noch bevor die Kündigung im Briefkasten landet.
Doch eine Insolvenz ihres Arbeitgebers machte ihr einen Strich durch die Rechnung: Der Insolvenzverwalter kündigte ihr zweimal betriebsbedingt — einmal im März und einmal im Juni Das Arbeitsgericht Dortmund gab zunächst der Klage der Arbeitnehmerin gegen beide Kündigungen statt, insbesondere weil die lange Betriebszugehörigkeit, das hohe Lebensalter und bestehende Unterhaltspflichten als wichtige soziale Kriterien zu ihren Gunsten sprachen.
Diese Arbeitnehmer seien laut BAG sozial weniger schutzbedürftig, da ihre finanzielle Absicherung zeitnah gesichert sei. Vor dem BAG drehte sich der Wind deutlich: Die Richter bestätigten zwar, dass die erste Kündigung vom März sozial ungerechtfertigt war. Dennoch kein Grund zur Panik: Die Sozialauswahl muss stets umfassend sein und darf nicht einseitig zulasten älterer Arbeitnehmer ausfallen.
Die Richter hoben hervor, dass die Differenzierung nach Rentennähe legitim sei, um soziale Härten gerecht zu verteilen und Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Konkret ging es dabei um Arbeitnehmer, die innerhalb von maximal zwei Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Sie wurden wegen Renteneintritt gekündigt?
Kündigung Renteneintritt: Betriebsbedingte Kündigung kurz vor Rente mit 63 | BAG erleichtert Sozialauswahl
Dann müssen Sie nicht kündigen, sondern lediglich Ihrem Chef den Bescheid der Rentenversicherung vorlegen. Für Arbeitnehmer, die bereits Pläne für ihren vorgezogenen Ruhestand schmieden, könnte dieses Urteil zum unerwarteten Stolperstein werden. Zudem stellte das Gericht klar, dass das Lebensalter ein ambivalentes Kriterium ist: Einerseits steigt mit zunehmendem Alter die Schutzbedürftigkeit aufgrund schlechterer Vermittlungschancen, andererseits sinkt diese, wenn eine abschlagsfreie Altersrente in greifbare Nähe rückt.
Arbeitgeber könnten in Zukunft eher geneigt sein, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten zunächst jene Mitarbeiter ins Visier zu nehmen, die kurz vor dem abschlagsfreien Renteneintritt stehen. Doch wie läuft der Übergang in den Ruhestand eigentlich ab?. Ich möchte nicht, dass mein Arbeitgeber von meinen Rentenantrag oder der Rentenbewilligung erfährt.
Erfahren Sie, wann eine Kündigung zulässig ist und welche Rechte Sie haben. Frage: Kann mein Arbeitgeber meinen Arbeitsvertrag kündigen oder welche arbeitsrechtlichen Folgen könnte der Bezug dieser Rente haben?