Beschäftigungsverbot schwangerschaft formular arbeitgeber
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Grundsätzlich ist nach dem Mutterschutzgesetz zwischen sogenannten individuellen und generellen Beschäftigungsverboten zu unterscheiden. Ein generelles betriebliches Beschäftigungsverbot für eine Arbeitnehmerin kann auch sofort mit Bekanntgabe der Schwangerschaft in Kraft treten.
Das Mutterschutzgesetz sieht Beschäftigungsverbote vor, die für Schwangere oder stillende Mütter gelten. Der Urlaubsanspruch bleibt für diese Zeit komplett erhalten. Am Februar hat der Bundesrat den Weg frei gemacht für eine Änderung des Mutterschutzgesetzes mit Auswirkungen auf die Mutterschutzfristen und damit auch auf ein entsprechendes Beschäftigungsverbot.
Hierfür können Sie folgende Musterformulierungen nutzen.
Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft und nach Geburt
Ein Beschäftigungsverbot kommt nur dann infrage, wenn den auftretenden Beschwerden keine Krankheit, sondern die Schwangerschaft zugrunde liegt. Dies ist der Fall, wenn die Arbeitsleistung für Schwangere oder Stillende generell aufgrund von wissenschaftlichen Analysen und unabhängig von der Person oder deren individueller Situation untersagt ist.

Der Bundesrat hat am Februar den Weg frei gemacht für eine Neuregelung bei Fehlgeburten. der Arbeitgeber hat ein betriebliches Beschäftigungsverbot nach § 13 MuSchG auszusprechen, wenn eine unverantwortbare Gefährdung für eine schwangere oder stillende Frau oder ihr (ungeborenes) Kind vorliegt. Die Arbeitgeberin bzw. Und wer zahlt? Neben dem Kündigungsschutz müssen sie zum Beispiel die individuellen Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerin beurteilen und generelle oder individuelle Beschäftigungsverbote berücksichtigen.
Attest zur Vorlage beim Arbeitgeber Schwangere Frauen dürfen nach § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht beschäf-tigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. Ein betriebliches Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz muss vom Arbeitgeber ausgesprochen werden.
Neuregelung: Dieser Mutterschutz stand bisher Frauen, die ihr Kind vor der Schwangerschaftswoche durch eine Fehlgeburt verloren haben, nicht zu. Dieser ist gestaffelt: Ab der Schwangerschaftswoche beträgt er bis zu zwei Wochen, ab der In Bezug auf das Beschäftigungsverbot gilt: Arbeitgeber dürfen die betroffene Mitarbeiterin in diesen Zeiten nicht beschäftigen, es sei denn, sie erklärt sich ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit.

Juni tritt die Neuregelung in Kraft und sieht bei Fehlgeburten einen Mutterschutz bereits nach der Schwangerschaftswoche vor. Erfahren Arbeitgeber von der Schwangerschaft einer Mitarbeiterin, müssen sie Beschäftigungsverbote prüfen. Ausfallzeiten während mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote zählen als Beschäftigungszeiten und dürfen nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet werden.
Hier kann die Arbeitnehmerin jedoch zum Teil auch auf den Schutz verzichten. Werdende und stillende Mütter dürfen beispielsweise keine schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten durchführen. Beachten Sie auch unser Angebot zur betriebsärztliche Beratung für Arbeitgeber und Ärzte zum Thema schwangere Mitarbeiterinnen.
Betriebliches Beschäftigungsverbot – Musterformulierung für den Arbeitgeber
Arbeitgeber haben bei schwangeren und stillenden Frauen einige Besonderheiten zu beachten. Ein generelles absolutes Beschäftigungsverbot gilt beispielsweise für werdende Mütter während der gesetzlichen Mutterschutzfrist , also ab den letzten sechs Wochen vor der Entbindung bis acht Wochen nach der Geburt. Alles aus dem Mutterschutzgesetz für Sie zusammengefasst.
Ein solches Beschäftigungsverbot gilt während der gesetzlichen Mutterschutzfrist. In besonderen Fällen wie bei einer Früh- oder Mehrlingsgeburt verlängert sich diese auf 12 Wochen nach der Entbindung. Lesen Sie mehr dazu im AOK-Arbeitgeberportal. Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit bei Schwangerschaft?
Februar hat der Bundesrat den Weg freigemacht für eine Ausweitung der Mutterschutzfristen. Stellt die Mitarbeiterin in der Schwangerschaft Beschwerden fest, so hat ein Arzt oder eine Ärztin im Einzelfall zu entscheiden, ob ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden sollte oder eine "normale" Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Ergibt sich bei der Beurteilung des Arbeitsplatzes, dass die zu erbringende Arbeitsleistung bei Vorliegen einer Schwangerschaft insgesamt oder teilweise von einem Beschäftigungsverbot betroffen ist, darf der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin mit diesen Arbeiten nicht beschäftigen.
Hierzu zählen neben Tätigkeiten, die mit Staub, Gasen, Dämpfen, Hitze, Kälte, Nässe etc.